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   VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04   

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https://dejure.org/2004,7833
VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04 (https://dejure.org/2004,7833)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2004 - 6 S 21/04 (https://dejure.org/2004,7833)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 S 21/04 (https://dejure.org/2004,7833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gaststättenrechtliche Auflage; Bierausschank im Nahbereich eines Fußballstadions

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflage zur Gaststättenerlaubnis; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; An einem Fußballstadion gelegener Kiosk; Ausschank von alkoholhaltigen Getränken nur bis zu einem maximalen Alkoholgehalt von 3 % unmittelbar vor und nach dem Spiel; Entspannung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Leichtbierauflage" bei Fußballspielen bestätigt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gaststättenerlaubnis: Lightbier für Fußballfans

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04
    Ein Gericht muss von seinem Rechtsstandpunkt aus unwesentliches Vorbringen nicht in den Entscheidungsgründen verarbeiten (BVerfG, Urt. v. 08.07.1997, BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94

    Darlegungserfordernis - Mangelnde Bestimmtheit einer behördlichen Auflage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04
    Die Klägerin rügt, das Verwaltungsgericht lasse für die Auflage eine abstrakte anstelle der nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG erforderlichen konkreten Gefahr (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.09.1994, GewArch 1995, 34; Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, § 5 Randnr. 38 m.w.N.) genügen.
  • BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.12.2001 - 4 B 82.01 -, juris m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 5753/02

    Auflage zum Ausschank nur alkoholreduzierter Getränke (Leichtbier) in Nähe eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2003 - 4 K 5753/02 - wird abgelehnt.
  • VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen

    Es ist nicht ersichtlich, warum dies nicht auch auf der Ebene der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit möglich sein sollte ( vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2012, 5 A 2382/10, juris Rn. 45 ff.: Kioskverkäufer Zweckveranlasser des im Straßenkarneval von den Jecken auf der Straße weggeworfenen Glasabfalls; hierzu Heckel, NVwZ 2012, 88 [91]; vgl. ferner, allerdings im Kontext des § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG, VGH Mannheim, Beschl. v. 14.9.2004, 6 S 21/04, juris: Bejahung einer konkreten Gefahr durch unbeschränkten Alkoholausschank eines Kioskbesitzers an Fußballfans wegen Mitursächlichkeit für deren aggressives Verhalten).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Folgen der Abgabe von Alkohol an Dritte dem Abgebenden - jedenfalls in Grenzen - rechtlich zugerechnet werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 29.9.2010 - 1 BvR 1789/10 - juris Rn. 23 ff.; BayVGH, U.v. 16.9.2010 - 22 B 10.289 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 14.9.2004 - 6 S 21/04 - juris Rn. 4), sodass die Antragstellerin eher für Maßnahmen zur Eindämmung dieser Folgen in Anspruch genommen werden kann, als andere Verursacher oder die Allgemeinheit.
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